Neue Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen

Der Berliner Mieterverein begrüßt, dass der Berliner Senat auf Vorschlag des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, mit einer Verordnung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen gemäß einer Ermächtigung aus dem neuen Mietrechtsänderungsgesetz von 20% auf 15% in drei Jahren gesenkt hat.

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