Verkaufsoffene Sonntage 2017 in Berlin

Nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz dürfen pro Jahr acht verkaufsoffene Sonntage – oder Feiertage zugelassen werden. Die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen Dilek Kolat hat durch Allgemeinverfügung die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin für das Jahr 2017 bestimmt. Verkaufsstellen dürfen danach in der Zeit von 13.00 bis 20.00 Uhr aus folgenden Anlässen geöffnet sein:

29.01.2017: Internationale Grüne Woche 2017

12.03.2017: Internationale Tourismus-Börse Berlin (ITB) 2017

07.05.2017: 54. Berliner Theatertreffen 2017

03.09.2017: Internationale Funkausstellung Berlin 2017

01.10.2017: Feier zum Tag der Deutschen Einheit, Eröffnungswochenende Berlin leuchtet – Lichterfest 2017

05.11.2017: Jazzfest Berlin 2017

03.12.2017: Veranstaltung von zahlreichen Weihnachtsmärkten

17.12.2017: Louis-Lewandowski-Tage 2017 – World Festival of Synagogal Music, Veranstaltung von zahlreichen Weihnachtsmärkten

Die Genehmigung zum Offenhalten der Verkaufsstellen am jeweiligen Termin gilt nur unter der Bedingung, dass die Veranstaltung wie geplant stattfindet. Sie gilt auch für das Anbieten von Waren außerhalb von festen Verkaufsstellen. Die tarifvertraglichen und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen bleiben ebenso wie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Mutterschutzgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes unberührt. Verkaufsstellen dürfen nach § 6 Absatz 3 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes nicht an zwei aufeinanderfolgenden und nur an insgesamt zwei Sonntagen pro Monat öffnen. Diese Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt für Berlin Nummer 43 vom 07.10.2016 veröffentlicht.

 (Artikelfoto: open-sunday, Foto: ©pixabay.com /de, CC0 Public Domain)

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