Das Ende der Ferienwohnung

Demonstration gegen Mietwucher und Wohnungsknappheit in Berlin Wedding Foto: S.Gütte

Der Berliner Senat hat den überhandnehmenden Graumarkt-Übernachtungen in Berlin einen Riegel vorgeschoben, eine Maßnahme zur Bekämpfung der Wohnungsnot.

Mehr als 6 Millionen Übernachtungen konnten Airbnb, Wimdu & Co. laut einer aktuellen GBI -Studie im letzten Jahr in Berlin verbuchen, in 14.393 Privatunterkünften.

Die Rede ist nicht von Wohnungen, in denen die privaten Mieter Gäste aufnehmen oder die sie gänzlich untervermieten, während sie selbst in einer anderen Stadt airbnb Urlaub machen. Gezählt wurden nur Unterkünfte, die dauerhaft zur Vermietung angeboten wurden. Die GBI-Studie hat gezielt diejenigen Unterkünfte ermittelt, die eine gewerbsmäßige Konkurrenz zu Hotels und Pensionen darstellen. Mit anderen Worten, die Unterkünfte, die einen anhaltenden, erheblichen Effekt auf den regulären Wohnungsmarkt haben. 14.393 Wohnungen, die dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt aktuell entzogen werden. Ab Mai gilt das Zweckentfremdungsverbot. Wer von nun an keine Genehmigung des Bezirks vorweist, riskiert als Privatvermieter Bußgelder, das Gesetz sieht Strafen von bis zu 100.000 Euro vor.

Und das Zweckentfremdungsverbotsgestzgesetz zeigt bereits Wirkung. In der Übergangsphase wurden bereits rund 1000 bisherige Ferienappartements wieder als normale Mietobjekte dem Wohnungsmarkt zugeführt, die meisten wenig überraschen in Mitte, Friedrichshain und Kreuzberg.

Die ursprünglich Idee von air bnb, das sogenannte Couchsurfen, bleibt von der neuen Regelung unberührt. Es gilt eine 50 Prozent-Regelung, nach der das Vermieten von einem Zimmer, das nicht 50 Prozent der gesamten Wohnungsfläche überschreitet, möglich und auch weiterhin genehmigungsfrei. Allerdings darf nicht die gesamte Wohnung überlassen oder vermietet werden und der Mieter oder Eigentümer muss selbst dauerhaft in der Wohnung wohnen. Auch der Wohnungstausch, das unentgeltliche Homesharing im Urlaub, ist nach Angaben der Senatsverwaltung keine Zweckentfremdung und weiterhin möglich.

Natürlich löst das nicht das Wohnungsnotproblem der Hauptstadt. Es ist ein Tropfen auf den heißen Stein. 14.000 Ferienwohnungen sind gerade mal 0,7 Prozent des Gesamtbestands von 1,9 Millionen Wohnungen. Viele Vermieter von Ferienwohnungen sehen sich als Opfer. Aber gestresste Wohnungssuchende dürfte es freuen, wenn nun auch in den begehrten Wohnlagen in der Innenstadt wieder Wohnungen freiwerden. Und gestresste Nachbarn schöpfen Hoffnung, es künftig nicht mehr permanent mit feierwütigen, rücksichtslosen Touristen zu tun zu haben, die nebenan jede Nacht ihres Aufenthalts zum Tag machen, in der szenigen Metropole in der authentischen Berliner Altbauwohnung.

Bleibt zu hoffen, dass die Investoren, die bisher im großen Stil Mietwohnungen gezielt zur Weitervermierung über Airbnb angemietet und ausgestattet haben, ihr Geld in den Bau von Hostels und legalen Touristenunterkünften stecken. Die Nachfrage ist riesig. Auch gestandene Hoteliers sollten die Chance nutzen, über andere Formen von Übernachtungsangeboten nachzudenken, und beispielsweise deutlich günstigere Monatsraten anbieten. Sie haben offenbar einen gewaltigen Trend im Hauptstadttourismus verschlafen. Vor allem aber sollte der Senat auch in Wohnungsbau investieren und nicht nur in die 30 Mitarbeiter starke Taskforce in den Bezirksämtern, die die Einhaltung des Zweckentfremdungsgesetzes kontrollieren soll.

Artikelfoto: Demonstration gegen Mietwucher und Wohnungsknappheit in Berlin Wedding    Foto: S.Gütte

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