UBER Taxi-App bleibt in Berlin vorerst verboten

Zum Schutz des Fahrgastes hat das Landesamt, für Bürger und Ordnungsangelegenheiten Berlin (LABO), der Uber B.V. eine Untersagungsverfügung zugestellt und deren sofortige Vollziehung angeordnet.

Damit darf der Chauffeurdienst ” Uber ” ab sofort keine Smartphone App oder vergleichbare Angebote mehr verwenden bzw. über diese App Angebote in Berlin vermitteln die gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoßen. Für den Fall der Zuwiderhandlung hat das Amt ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht.

Der Schutz des Fahrgastes hat oberste Priorität so das LABO, die als zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde nicht tolerieren kann, dass sich dieser im Rahmen von genehmigungspflichtiger Personenbeförderung in die Obhut von nicht übergeprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begibt und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt ist.

Ferner dient die Verfügung auch dem Schutz der Fahrer, da die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht das Risiko der Personenbeförderung abdeckt. Der Grundgedanke des Schutzes des Taxigewerbes findet ebenfalls Anwendung. Wer weiterhin Personen ohne entsprechenden Personenbeförderungsschein befördert riskiert zudem ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro.

Die Unterlassungsverfügung ist noch nicht bestandskräftig, d.h ” Uber ” kann gegen diese Verfügung Widerspruch einlegen und gegen die sofortige Vollziehung gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen.

Weitere Informationen: berliner-lokalnachrichten.de/aktuelles/taxis-berlin-uber-holt/6022/  

 

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