Vergabegesetz: Kammern fordern weniger Bürokratie

Tischler CC0 via Pixabay

Das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz soll novelliert werden. IHK und Handwerkskammer Berlin waren um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf gebeten worden. Nach Ansicht der Kammern nutzt jedoch auch das novellierte Gesetz nicht alle Möglichkeiten, um die Attraktivität öffentlicher Aufträge tatsächlich zu steigern.

So kritisierten die Kammern, dass Berlin mit dem Anheben des Vergabemindestlohns im Bundesvergleich einen Sonderweg einschlägt. Außerdem fordern sie, Unternehmen von bürokratischen Pflichten zu entlasten. So schlagen die Kammern vor, Nachweise künftig nur noch von jenen Unternehmen anzufordern, die bei mehrstufigen Verfahren über die erste Runde hinausgekommen sind. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Reduzierung der Kriterien, die mit der Auftragserfüllung nichts zu haben, wie etwa Förderpläne für bestimmte Arbeitnehmerzielgruppen.

Öffentliche Vergaben sind nicht attraktiv

„Wir stehen in Berlin vor einem riesigen Investitionsstau: Die Mittel sind da, kommen aber nicht auf die Straße. Wir wissen aus unseren Unternehmensumfragen, dass sich viele Unternehmen gar nicht erst an öffentlichen Vergaben beteiligen, weil es schlichtweg nicht attraktiv ist. Mit der Novellierung des Vergabegesetzes könnte – und sollte – die Politik jetzt gegensteuern“, so Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin.

„Der Mittelstand ist das Herz der Berliner Wirtschaft. Um ihn zu stärken, muss das Vergaberecht Innovationen fördern und Preissteigerungen bei den Unternehmen durch höhere Schwellenwerte bei Verhandlungsvergaben und beschränkten Vergaben nachvollziehen. Deshalb fordern wir den Senat auf, die Bedenken der Berliner Wirtschaft ernst zu nehmen und das Vergabegesetz zu verschlanken.“

Schlanke Verfahren statt immer höherer Hürden

„Das Handwerk boomt in der Hauptstadt. Die Auftragsbücher sind voll und Handwerksbetriebe fragen sich natürlich, ob es sich lohnt, sich für einen öffentlichen Auftrag zu bewerben. Die Antwort lautet meistens: Nein. Der bürokratische Aufwand ist viel zu hoch. Die Anzahl und Art der Nachweise muss praktikabel und vom Aufwand her vertretbar bleiben. Schlanke Verfahren und weniger Nachweise sind das A und O für eine attraktive Vergabe. Kriterien, die mit der zu erbringenden Leistung nichts zu tun haben und immer weiter ergänzt werden können, erhöhen die Hürden der Teilnahme. So kommen „Stadt“ und „Handwerk“ nicht zusammen“, so der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, Jürgen Wittke.

Neben dem ohnehin schon hohen bürokratischen Aufwand macht ein gegenüber dem gesetzlichen Mindestlohn regional noch erhöhter Vergabemindestlohn öffentliche Aufträge Berlins zusätzlich unattraktiv. “Nehmen wir an, der Vergabemindestlohn beträgt 11,30€, ” kalkuliert Christian Hanke, Geschäftsführer der Wehner-Tischlerei, „dann müsste ein Betrieb mit niedrigerem Branchenmindestlohn – wie meine Tischlerei – eigentlich je nach Auftraggeber unterschiedliche Mindestlöhne für ungelernte Mitarbeiter ansetzen: einmal den erhöhten Mindestlohn für den öffentlichen Auftraggeber und – um wettbewerbsfähig anzubieten – den niedrigeren Mindestlohn für den privaten Auftraggeber.” In der Praxis würde der Vergabemindestlohn dazu führen, dass man auf den Einsatz von Helfern verzichten muss.

Bildnachweis: CC0 via pixabay.com

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