Flugverspätung – diese Rechte haben Sie

Flugverspätung – diese Rechte haben Sie  – Nicht jedes Flugzeug startet planmäßig: Im vergangenen Jahr stieg die Anzahl der mehr als drei Stunden verspäteten Flüge um mehr als 20 Prozent. Weltweit landete jedes vierte Flugzeug unpünktlich. Reisende kostet diese Unpünktlichkeit vor allem Nerven und Zeit.

Oftmals kommen auch Ausgaben für die Umbuchung auf einen anderen Flug, die Verpflegung oder gar eine Übernachtung hinzu. Die Gesellschaften sind jedoch zur Entschädigung verpflichtet.

Ihre Rechte als Passagier
Treten Sie Ihre Reise auf einem Flughafen in der Europäischen Union an oder starten Sie von einem Drittstaat aus mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU, sind Ihre Rechte als Fluggast klar definiert: Im Falle einer Verspätung, einer Annullierung oder einer Nichtbeförderung haben Sie Anspruch auf eine angemessene Verpflegung, eine Übernachtung im Hotel sowie auch auf den Transfer. Darüber hinaus muss Ihnen die Gesellschaft den Kontakt zu Verwandten oder Freunden ermöglichen – kostenlos dürfen Sie zwei Telefonate führen, zwei E-Mails oder Faxe senden. Oftmals können Sie auch die Zahlung einer Ausgleichsleistung verlangen. Die Grundlage für Ihre Ansprüche bildet nicht nur die Dauer der Verspätung, sondern auch die Entfernung des angesteuerten Flugziels. So gelten für Flugreisen mit einer Distanz bis zu 1.500 Kilometern bereits Verspätungen von mehr als zwei Stunden als relevant; bei einer Entfernung bis zu 3.500 Kilometern hingegen können Sie etwaige Ansprüche ab einer Verspätung von drei Stunden anmelden. Ist die Destination weiter als 3.500 Kilometer entfernt, steht Ihnen eine Entschädigung erst ab einer Verspätung von mindestens vier Stunden zu. Verspätet sich Ihr Flug um mehr als fünf Stunden, können Sie die vollständige Erstattung des Reisepreises und eine Rückbeförderung zum ersten Abflugort geltend machen. Von diesen Regelungen sind neben verschobenen Abflügen auch Flüge mit einer verspäteten Ankunft erfasst. Verpassen Sie einen Anschlussflug, bemisst sich der mögliche Schadenersatz grundsätzlich an der Ankunftszeit.

Keine Haftung bei außergewöhnlichen Umständen
Sind außergewöhnliche Umstände für die Entstehung der Verspätung oder Annullierung ursächlich, die sich von der Fluggesellschaft nicht beherrschen lassen, kann eine Entschädigung verweigert werden. Dies ist beispielsweise bei schlechtem Wetter, einem Streik des Flughafenpersonals oder politischen Sicherheitsrisiken der Fall. Vogelschlag und technische Defekte an der Maschine stellen hingegen keine außergewöhnlichen Umstände dar.

Geltendmachung der Ansprüche
Bei den Ausgleichsleistungen handelt es sich um pauschalisierte Beträge, die von der Höhe des Flugpreises unabhängig sind. Während Sie bei einer Distanz bis zu 1.500 Kilometern mit 250 Euro rechnen können, erhalten Sie bei einer Entfernung bis zu 3.500 Kilometern eine Pauschale von 400 Euro. Für Strecken mit mehr als 3.500 Kilometern stehen Ihnen wiederum 600 Euro zu. Das Luftfahrt-Bundesamt ist die offizielle Beschwerde- und Durchsetzungsstelle: Es nimmt Anzeigen von Verstößen entgegen und leitet gegebenenfalls ordnungsrechtliche Schritte ein. Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche hingegen zählt nicht zum Aufgabenbereich des Amtes – diese müssen Sie eigenständig geltend machen. Das  spezialisierte Unternehmen für Fluggastrechte Flightright ist dann ein empfehlenswerter Ansprechpartner. Die Rechtsexperten mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Flugverspätungen helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen.

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