Berliner Anwalt verlangt die Legalisierung von Cannabis

Flagge weht vor dem Reichstag.
Die Politik hat sich zwar zuletzt immer wieder gegen eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen, aber es wird künftig weiter darüber gestritten. Bildquelle: tvjoern / pixabay.com

Der bekannte Berliner Anwalt Thomas Herzog verlangt die Legalisierung bzw. Freigabe von Cannabis in Deutschland. Ende des letzten Jahres verklagte er vor dem Verwaltungsgericht mithilfe seines Anwalts Volker Gerloff den Staat, doch die Klage wurde vom Gericht abgeschmettert. Zur Begründung wies es darauf hin, nicht zuständig zu sein. Darüber hinaus habe sich die Politik in letzter Zeit oft genug mit diesem Thema beschäftigt und sei nicht zu einer Legalisierung bereit. 

Thomas Herzog begehrt Cannabis-Legalisierung

Marihuana getrocknet auf dem Tisch.
Die Produktion, aber auch schon der Besitz von Marihuana bzw. Cannabis ist in Deutschland illegal. Bildquelle: cheifyc / pixabay.com

Die Legalisierung von Cannabis hat in Deutschland einen schweren Stand. Immer wieder schmetterte die Politik mehrheitlich entsprechende Begehren ab. Die Produktion, der Anbau und auch der Besitz sind nach wie vor illegal. Online können dagegen inzwischen viele Cannabis-Produkte wie z.B. wertvolles CBD Öl erworben werden, das aufgrund seines nur geringfügigen THC-Gehalts nicht unter den Passus der Illegalität fällt.

Trotzdem hätte eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland viele Vorteile – zumindest wenn es nach dem bekannten Berliner Anwalt Thomas H. geht, der mit vollem Namen Thomas Herzog heißt. Ende des letzten Jahres strengte er zusammen mit seinem, ebenfalls als Anwalt tätigem, Freund Volker Gerloff eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Staat an, mit dem Ziel der Legalisierung von Hanf in Deutschland. Dies tat er auch aus privaten Gründen:

  • Thomas Herzog ist bereits 69 Jahre alt und geht demnächst in den Ruhestand
  • Anschließend möchte er einen eigenen Cannabis-Shop eröffnen und auch selbst konsumieren

Herzog macht sich daher dafür stark, Cannabis zu entkriminalisieren und von der Liste verbotener Drogen zu streichen. Mit der Klage wollte der Jurist bewirken, dass das BtMG entsprechend geändert wird.

Gericht weist die Klage von Gerloff und Herzog ab

Während die Klageschrift von Gerloff und Herzog mit über 100 Seiten ein äußerst stolzes Ausmaß angenommen hatte, zeigte sich das Verwaltungsgericht dennoch wenig begeistert und wies die Klage ab. Dies geschah aus mehreren Gründen:

  1. Zu allererst sei es als Gericht gar nicht zuständig gewesen
  2. Der Bundestag habe sich in den letzten Jahren hinreichend mit diesem Thema beschäftigt und sei nach wie vor mehrheitlich gegen eine Legalisierung

Zu erwarten war ein solches Urteil gerade in Sachen Begründetheit, denn Hanf ist aufgrund seiner potenziellen Nebenwirkungen, die bei jedem Menschen individuell ausfallen, hoch umstritten. Gleichwohl können inzwischen zumindest einige Menschen auf medizinischem Wege Cannabis erhalten, wenn eine ausreichende Indikation etwa bei chronischen Schmerzen besteht.

Weiterführung der Cannabis-Debatte steht bevor

Auch wenn derzeit also keine Aussicht auf eine zeitnahe Legalisierung von Cannabis in Deutschland besteht, wollen Gerloff und Herzog sich weiter dafür stark machen. So sagte Gerloff nach dem verlorenen Prozess: „Wir werden die Politik weiter auf Trab halten und die gesellschaftliche Debatte über die Freigabe von Cannabis weiterführen.“

Alleine stehen Gerloff und Herzog mit ihrem Begehren nicht da, denn Politiker diverser Parteien haben sich zuletzt ebenfalls für ein Ende des Cannabis-Verbots stark gemacht:

  • Grüne
  • Linke
  • FDP

Darüber hinaus setzt sich auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter für eine Legalisierung von Cannabis ein. Anders sieht das Ganze insbesondere die CDU und CSU. Die zuständige Drogenbeauftragte Marlene Mortler sagte, dass es weiterhin das Ziel der Politik sein müsse, Menschen von Cannabis wegzubewegen.

Bildnachweis: CC0 via pixabay.com

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